Im April hatte der Bundesgerichtshof geurteilt, dass Banken nicht einseitig per AGB-Änderung „Verwahrentgelte“ einführen dürfen. Die Kunden müssen solchen Negativzinsen auf ihr Guthaben zustimmen, es reicht nicht, wenn sie nicht widersprechen. Daraus leitet sich ein Rückerstattungsanspruch ab. Diesem kommen die Banken offenbar nur unwillig nach, wie heiß gelaufene Beschwerde-Hotlines bei der Finanzaufsicht belegen. Die BaFin forderte die Geldhäuser nun auf, unverzüglich die „notwendigen Schritte“ einzuleiten. Offen ist allerdings noch, für welchen Zeitraum die Kunden zu Unrecht gezahlte Negativzinsen zurückfordern können.
Die Zahl der in Deutschland aktiven Banken, die Verwahrentgelte verlangen, ist mittlerweile auf über 500 gestiegen. Für Aufsehen sorgte Ende November ein – noch nicht rechtskräftiges – Urteil des Landgerichts Berlin, das die Zulässigkeit von Negativzinsen auf Tagesgeld- und Girokonten-Einlagen bestritt. Während die Kreditwirtschaft von einer Einzelfallentscheidung spricht, möchte der klagende Verbraucherzentrale Bundesverband ein höchstrichterliches Verbot von Verwahrentgelten erwirken.
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Eine große Immobilienmaklerfirma ließ unter ihren mehr als 220 Maklern erheben, wie treffgenau Eigentümer den Wert ihrer Immobilien einschätzen. Ergebnis: 88 Prozent liegen daneben. Während 2 Prozent sich keine Einschätzung zutrauen, tippen nur 10 Prozent richtig (mit einer Toleranz von 5 Prozent zum realen Wert). Meistens, nämlich in 71 Prozent der Fälle, weichen Fehlannahmen nach oben von den tatsächlichen Marktwerten ab. 17 Prozent der Immobilienbesitzer überschätzen den Wert sogar um mehr als ein Fünftel.
Die Konfrontation mit der Marktrealität kann für Verkaufswillige nicht nur zu einer Enttäuschung führen und Pläne durchkreuzen, sondern den Veräußerungsprozess auch deutlich in die Länge ziehen. In derselben Umfrage gaben die Makler an, dass ein zu hoch angesetzter Preis mit Abstand den Hauptgrund für Verzögerungen beim Immobilienverkauf darstelle (73 Prozent). Weitere Gründe sind eine schlechte Qualität des Objekts (44 Prozent), eine veraltete Ausstattung und mangelnde Nachfrage vor Ort (jeweils 27 Prozent).
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Mit rund sieben Milliarden Euro Schaden rechnen die deutschen Versicherer infolge der Überschwemmungen, die Mitte Juli Teile von Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen heimsuchten. Keine andere Naturkatastrophe hat hierzulande jemals verheerender gewütet. Allein die Großschäden ab einer Million Euro pro Versicherungsnehmer summieren sich auf etwa 400. Beim bisherigen Negativrekordhalter, dem August-Hochwasser von 2002, wurden 102 gezählt.
Nachdem auch schon im Juni Unwetterschäden von 1,7 Milliarden Euro entstanden sind, droht 2021 in puncto Naturgefahren zum schadenträchtigsten Jahr seit mindestens einem halben Jahrhundert zu werden. Mit 11,5 Milliarden Euro Gesamtausgaben rechnen die Versicherer derzeit. Ähnliche Dimensionen wurden nur 1990 (Orkanserie) und 2002 (August-Hochwasser) erreicht, jeweils hochgerechnet auf heutige Preise. Der langjährige Schnitt liegt bei 3,8 Milliarden Euro.
Erfasst sind damit allerdings nur versicherte Schäden – das tatsächliche Schadensausmaß ist jeweils wesentlich größer. Denn bisher sind weniger als die Hälfte der Gebäude in Deutschland gegen Hochwasserschäden versichert. Der Hauptgeschäftsführer des Versicherer-Gesamtverbands GDV Jörg Asmussen hat für den Herbst Vorschläge der Branche angekündigt, wie Naturgefahrenversicherungen größere Verbreitung finden können.
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Laut der Deutschen Bundesbank verfügen die Bundesbürger in Form von Bargeld, Wertpapieren, Bankeinlagen und Ansprüchen gegenüber Versicherungen über mehr als 7,1 Billionen Euro und damit über so viel wie nie zuvor. Im ersten Quartal dieses Jahres kamen über 190 Milliarden Euro hinzu. Nicht eingerechnet sind Immobilien und deren Wertsteigerung.
Nach wie vor setzen die Deutschen für ihr Geldvermögen in erster Linie auf Sicherheit und horten es gern als Bargeld oder Sichteinlagen, worauf mit 2,86 Billionen Euro der Löwenanteil des Gesamtvermögens entfällt. Den Null- bzw. Negativzinsen zum Trotz flossen auch im ersten Quartal wieder 47 Milliarden Euro in diese Anlageformen, die den Vorteil jederzeitiger Liquidität bieten. In Investmentfonds pumpten die Bundesbürger mit 25 Milliarden Euro zwar nur gut halb so viel – aber auch diese Summe markiert einen Rekord. Hinzu kamen drei Milliarden, die in Aktien und sonstige Anteilsrechte vor allem inländischer Unternehmen investiert wurden. Ein zaghafter Trend Richtung Kapitalmärkte lässt sich mithin erkennen.
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Es wirkt wie eine Reaktion auf die verheerenden Überschwemmungen von Mitte Juli, doch tatsächlich wurde die Reform schon vorher beschlossen und kürzlich bereits umgesetzt: Das ZÜRS-Geo-System, das die Hochwassergefährdung von mehr als 22 Millionen Gebäuden in Deutschland erfasst, wurde ergänzt.
Nun werden auch Extremniederschläge als Schadensrisiko einbezogen, wofür drei Starkregengefährdungsklassen (SGK) geschaffen wurden. SGK 1 umfasst Gebäude, die am oberen Bereich eines Hangs oder auf einer Kuppe liegen und daher eine geringe Gefährdung aufweisen. Gebäude in der Ebene oder im unteren oder mittleren Bereich eines Hangs werden der SGK 2 zugeordnet, wenn kein Bach in der Nähe fließt. Für Gebäude in Tälern oder in Bachnähe gilt die höchste SGK 3. In dieser befinden sich mit 2,6 Millionen fast 12 Prozent aller erfassten Adressen. Zum Vergleich: Auf die beiden höchsten der vier Gefährdungsklassen von ZÜRS-Geo entfallen nur 1,5 Prozent der Gebäude.
ZÜRS Geo und die SGK unterstützen die Versicherer bei der Risikobewertung für Gebäude- und Inhaltsversicherungen.
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Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV), in der sich die Versicherungsmathematiker zusammengeschlossen haben, hat Berufsunfähigkeitsfälle der letzten 20 Jahre ausgewertet. Wie sich herausstellte, hat sich das Risiko, vorzeitig wegen Krankheit oder Unfall den Beruf aufgeben zu müssen, insbesondere für Frauen unter 40 Jahren erhöht – im Betrachtungszeitraum um mehr als 30 Prozent. Primär geht dieser Anstieg auf psychische Leiden zurück, die mittlerweile den Hauptgrund für einen erzwungenen verfrühten Ruhestand darstellen.
Insgesamt beklagen die Aktuare eine anhaltende Sorglosigkeit bei den Berufstätigen in Deutschland: „Die Menschen versichern ihr Smartphone, aber nicht ihre Arbeitskraft und damit ihre Existenzgrundlage“, bringt der DAV-Vorstandsvorsitzende Dr. Herbert Schneidemann die Lage auf den Punkt und warnt eindringlich: „Ohne eine entsprechende Absicherung sind das für die meisten kaum zu kompensierende Einschnitte im Haushaltseinkommen, und für Alleinverdiener oder Singles kann das sogar den Ruin bedeuten.“ Im Jahr 2019 verfügten nur rund 17 Millionen der 45 Millionen Erwerbstätigen in Deutschland über eine Invaliditätsabsicherung.
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Mögliche Nebenwirkungen und Folgeschäden von Impfungen beherrschen seit Monaten die Schlagzeilen. Viele Verbraucher fragen sich – und ihre Makler und Versicherer – deshalb, wie es um den (finanziellen) Schutz vor Impfschäden in der Unfallversicherung bestellt ist.
Generell stellt der Einschluss von Impfschäden die Ausnahme dar, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mitteilt. Laut dessen Musterbedingungen sind „Gesundheitsschädigungen durch Heilbehandlungen und sonstige Eingriffe am Körper der versicherten Person vom Versicherungsschutz ausgeschlossen“. Allerdings bilden die Musterbedingungen den Marktstandard immer nur mit Zeitverzögerung ab. Es gibt mittlerweile durchaus eine Vielzahl von Versicherern, die Impfungen explizit in den Deckungsumfang aufnehmen. Hier ist allerdings darauf zu achten, ob und welche Impfungen konkret in den Bedingungen genannt werden. Die Immunisierung gegen Covid-19 ist bislang nur bei einer Handvoll Anbieter explizit aufgeführt oder über eine nachträgliche Erweiterung versicherbar.
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Laut einer Gallup-Umfrage fühlen sich 35 Prozent der Arbeitnehmer in Deutschland „innerlich ausgebrannt“. In den Vorgängerumfragen der letzten Jahre hatte dieser Wert noch bei rund einem Viertel gelegen. Womöglich hat die dauerhafte Arbeit im Homeoffice – mit ständiger Erreichbarkeit und sozialer Isolation – Anteil daran. Dafür spricht ebenfalls, dass die Fehlzeiten wegen psychischer Leiden wie Depressionen, Angst- und anderer Belastungsstörungen sich im Pandemiejahr 2020 gegenüber 2018 verdreifacht und damit einen Rekordwert erreicht haben.
Damit dürfte sich mittelfristig auch der Anteil der Berufsunfähigkeitsfälle weiter erhöhen, die auf die Psyche zurückgehen. Schon jetzt liegt er bei knapp einem Drittel, womit „Erkrankungen des Nervensystems“ den Hauptgrund für einen vorzeitig erzwungenen Ruhestand stellen. Im Falle einer Berufsunfähigkeit ist von der Rentenversicherung nicht viel zu erwarten. Trotz des hohen Risikos haben viele Erwerbstätige noch nicht privat für diesen Worst Case vorgesorgt.
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Damit ein Unfallschaden von der Versicherung reguliert wird, muss er prinzipiell von „feststellungsbereiten Personen“, sprich Polizisten, dokumentiert werden. Diese können allerdings nicht immer zeitnah zum Unfallort kommen, weshalb sich häufig die Frage stellt, wie lange man als Unfallbeteiligter warten sollte. Reicht eine Stunde? Oder doch lieber zwei oder drei? Immerhin droht bei einer falschen Entscheidung nicht nur der Verlust des Versicherungsschutzes, sondern eventuell sogar eine strafrechtliche Verfolgung wegen Unfallflucht.
Das OLG Dresden urteilte in dieser Frage jetzt: Es kommt drauf an. Im verhandelten Fall hatte sich die Versicherung geweigert, den Schaden zu begleichen, weil der Versicherte nicht auf die Polizei gewartet hatte. Dieser war in eine Leitplanke gerutscht und nach einem kurzen Halt sofort weitergefahren. Die Richter verdonnerten den Versicherer dennoch zur Leistungspflicht. Das Verhalten des Fahrers sei gerechtfertigt, da sich der Unfall nachts ereignete, während ein Sturm toste. „Die Angemessenheit der Wartezeit ist abhängig von dem voraussichtlichen Eintreffen feststellungsbereiter Personen, dem Grad des Feststellungsinteresses der Berechtigten und dem Interesse des Unfallbeteiligten, die Unfallstelle zu verlassen“, heißt es im Urteil.
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