Für dieses Jahr wird eine wahre Zeckenplage prognostiziert. Damit steigt auch das Risiko einer FSME- oder Borreliose-Erkrankung beträchtlich, denn beide werden von Zecken übertragen. FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis) nimmt in etwa jedem dritten Fall einen schweren Verlauf, das Risikogebiet dehnt sich stetig über Bayern und Baden-Württemberg nach Norden aus. Geheilt werden kann die Erkrankung nicht, lediglich die Symptome lassen sich bestenfalls in Schach halten.
Gegen die potenziell resultierenden finanziellen Folgeschäden einer Borreliose- oder FSME-Erkrankung schützt eine Unfallversicherung – wenn sie denn entsprechende Bedingungen aufweist. Insbesondere ältere Policen klammern Zeckenbisse oftmals aus und sollten daher überprüft werden. Auch beim Neuabschluss einer Unfallversicherung sollte genau ins Kleingedruckte geschaut werden. So wird bisweilen eine Unterscheidung zwischen Tierbissen und Insektenstichen vorgenommen. Da Zecken nicht den Insekten, sondern den Spinnentieren zugerechnet werden, reicht eine Insektenstich-Deckung nicht aus.
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Im Zuge der Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen wurde in den letzten Wochen wesentlich weniger Auto gefahren. Als logische Folge daraus sind auch die Unfall- und Schadenszahlen stark gesunken. Schätzungen gehen von einer Halbierung der Schadenskosten für die Versicherer in den Lockdown-Wochen aus. In den USA haben zahlreiche Autohalter daher Rückerstattungen oder Rabatte auf ihre Versicherungsprämien erhalten.
Ob es auch hierzulande so kommt, bleibt dagegen abzuwarten. Immerhin hat einer der Platzhirsche unter den Kfz-Versicherern bereits angekündigt, seine Kunden bei einem weiterhin günstigen Schadensverlauf an den Ersparnissen zu beteiligen – ob in Form von Rabatten oder von Rückerstattungen, ließ er bislang offen. Andere Versicherer betonen, dass vor allem die zukünftige Schadensentwicklung für die Beitragskalkulation ausschlaggebend sei, und die Prognosen gehen momentan von einer baldigen Normalisierung aus. Hinzu kommt: Die Kfz-Versicherung war wegen der harten Preiskämpfe für viele Anbieter in den letzten Jahren ein Minusgeschäft.
Wer wegen der Corona-Beschränkungen deutlich weniger Auto fährt als sonst, kann jedenfalls schon einmal Beiträge sparen, indem er die versicherte jährliche Fahrleistung reduziert. Laut Angaben eines großen Vergleichsportals bringt schon die Herabsetzung von 20.000 auf 14.000 Kilometer eine Prämienersparnis von im Schnitt 12 Prozent.
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Mehr als jede dritte Frau, die ihren Beruf gesundheitsbedingt aufgeben muss, wird durch psychische Leiden dazu getrieben. Bei den Männern sind es 26 Prozent, kumuliert 29 Prozent. Damit bleibt die Psyche die häufigste Berufsunfähigkeits-Ursache, wie der GDV kürzlich mitteilte. Danach folgen Erkrankungen des Bewegungsapparats (19 Prozent), Krebs (18) und Unfälle (9).
Insgesamt muss rund jeder fünfte Erwerbstätige in Deutschland seinen Beruf gesundheitsbedingt vor dem Rentenalter aufgeben. Es trifft keineswegs nur ältere Berufstätige: Etwa jeder 20. Rentenantrag wegen Berufsunfähigkeit (BU) wird von einer Person unter 35 Jahren eingereicht. Im Altersbereich 35 bis 50 Jahre beträgt das statistische BU-Risiko rund 30 Prozent. Vom Staat ist im Fall der Fälle kaum Hilfe zu erwarten, denn die gesetzliche Erwerbsminderungsrente beläuft sich auf maximal 34 Prozent des letzten Bruttogehalts. Voraussetzung für den Bezug ist, dass keinerlei berufliche Tätigkeit mehr für mindestens drei Stunden täglich ausgeübt werden kann. Einen wirksamen Schutz vor den finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit – auch aus psychischen Gründen – bietet eine private Berufsunfähigkeitsversicherung.
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Schon vor der Corona-Krise ermöglichte bereits rund jedes dritte Unternehmen in Deutschland seinen Angestellten zumindest teilweise die Arbeit im Homeoffice. Nun ist die digitale Heimarbeit notgedrungen in vielen Firmen zum neuen Standard avanciert. Bei der Umstellung in Windeseile gerät der Versicherungsschutz leicht aus dem Blick. Da sich mit einer Homeoffice-Tätigkeit verschiedene Risiken erhöhen können, sollte dieser Aspekt aber nicht unter den Tisch fallen.
Sinnvoll kann etwa eine private Unfallversicherung sein. Zwar ist die Arbeitszeit selbst gesetzlich abgesichert, doch wer mal in die Küche geht, um sich einen Kaffee zu holen, tut das auf eigenes Risiko. Und bekanntermaßen ereignen sich die meisten Unfälle bei scheinbar profanen Tätigkeiten im eigenen Haushalt. Daneben ist es eine Überlegung wert, eine bestehende Geschäfts- und Elektronikversicherung dahin gehend zu erweitern, dass auch das Homeoffice als Versicherungsort gilt. Liegt keine solche Versicherung vor und werden im Homeoffice wertvolle betriebliche Gerätschaften gelagert, sollte über einen Abschluss nachgedacht werden.
Falls auch mal ein Kunde vorbeikommt, ist eine Betriebshaftpflichtversicherung quasi ein Muss – denn kommt er zu Schaden, springt die private Haftpflichtpolice nicht ein. Wird in den Privaträumen ein Gewerbe ausgeübt, ist dies dem Wohngebäudeversicherer mitzuteilen. Last, but not least: Eine gute Cyberversicherung schützt vor den Schäden, die Cyberkriminelle und Malware auf dem Arbeitsrechner und gegebenenfalls im Netzwerk anrichten können – und zwar schon präventiv.
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Im Zuge der Thomas-Cook-Pleite hat sich herausgestellt, dass die deutsche Rechtslage noch Luft nach oben hat. Denn die von Gesetzes wegen vorgegebene Versicherungssumme von 110 Millionen Euro deckt nur einen Teil des tatsächlichen Schadens von über 287 Millionen Euro ab – und verringert sich zudem um die bereits erstatteten Kosten für Rückführungen von Reisenden. Die rund 220.000 Geschädigten in Deutschland hätten somit bloß 17,5 Prozent ihrer Vorauszahlungen zurückerhalten, wenn der Bund nicht eingesprungen wäre. Bis Juni will er den Geprellten ihren Schaden ausgleichen, wofür mit Kosten von mehr als 260 Millionen Euro (inklusive Abwicklungs- und Rechtskosten) gerechnet wird.
Damit so etwas nicht noch mal passiert, will der Bundesrat eine Gesetzesänderung durchsetzen. Zur Diskussion stehen zwei Modelle: Beim Individualmodell muss jeder Veranstalter seine vereinnahmten Vorauszahlungen absichern; das alternative Fondsmodell hingegen deckt die ganze Branche mit einem riesigen Versicherungstopf ab, in den jedes Reiseunternehmen eine umsatzabhängige Prämie einzahlt. Der gesetzgeberische Ball liegt nun im Feld der Bundesregierung.
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Die Schadenaufwendungen für die Kfz-Haftpflicht sind zwischen 2013 und 2018 um fast 16 Prozent nach oben geschnellt. Das geht aus der „Jahresgemeinschafts-Statistik über den Schadenverlauf in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung 2018“ hervor, die vom Versicherer-Gesamtverband (GDV) und von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erstellt wurde. Zwar stieg auch die Zahl der versicherten Fahrzeuge (auf knapp 44,6 Millionen), jedoch nur um 7 Prozent. Noch geringer fiel der Anstieg bei der Zahl der Unfälle aus, die 2018 nur um gut 2 Prozent über dem Wert von 2013 lag, nämlich bei 2,76 Millionen. Die Kosten pro Schadensfall steigen also. Im Ergebnis mussten die Versicherer 2018 rund 9,92 Milliarden Euro für die Schadensregulierung aufwenden.
In der Statistik wird zwischen den drei Tarifgruppen N (normal versichert), B (öffentlicher Dienst/Beamte) und A (Landwirtschaft) unterschieden. Landwirte scheinen die vorsichtigsten Fahrer zu sein, denn pro 1.000 Fahrzeuge verursachen sie 47 Unfälle. In der Gruppe N, der rund drei Viertel aller Pkw zugehören, sind es 63 Unfälle pro 1.000 Fahrzeuge. Die niedrigste durchschnittliche Schadenshöhe ist dagegen mit 3.354 Euro bei Beamten zu verzeichnen, während die Landwirte mit 4.299 Euro auf den höchsten Wert kommen (N: 3.647 Euro).
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Eigentlich sollte das System mehr Klarheit für Verbraucher bringen: die Einteilung von Finanzdienstleistern in verschiedene Kategorien, die in Gewerbeordnungs-Paragrafen definiert sind. So benötigt der klassische Versicherungsmakler eine Erlaubnis nach Paragraf 34d. Es gibt aber auch Versicherungsberater nach Paragraf 34e. Finanzanlagenvermittler werden durch 34f reguliert, Immobiliardarlehensvermittler durch 34i. Klingt kompliziert, ist es für Außenstehende auch.
Ein großer Vermittlerverband fordert nun eine Umstellung nach österreichischem Vorbild: Unterschieden werden soll nur noch danach, ob ein Berater im Lager des Kunden oder in dem des Produktanbieters steht. Damit müsse den Kunden nicht mehr stets aufs Neue erklärt werden, worin der Unterschied zwischen provisionsbasierter und Honorar-Beratung sowie dem Ausschließlichkeitsvertrieb besteht. In Kürze: Letzterer darf nur Produkte seines Arbeitgebers vermitteln, steht also eindeutig auf dessen Seite. Freie Versicherungsmakler hingegen handeln anbieterunabhängig im Sinne und im Interesse ihrer Kunden – ob auf Provisions- oder Honorarbasis.
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Auf 300 bis 500 Millionen Euro taxieren Experten den Schaden, den die Insolvenz der deutschen Thomas-Cook-Tochter verursacht hat. Versichert war der Reiseveranstalter aber nur bis 110 Millionen Euro, wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Die EU-Pauschalreiserichtlinie sieht zwar vor, dass Kunden für den Fall der Insolvenz ihres Reiseveranstalters vollumfänglich geschützt sind. Einen Schaden von mehr als 110 Millionen Euro hielt die deutsche Regierung aber offenbar für ein rein theoretisches Risiko. Nun erkennt sie indirekt an, dass der Staat hier „gepennt“ hat: Damit die Kunden nicht auf zwei Dritteln oder mehr ihres Schadens sitzen bleiben, soll die Lücke mit Steuergeldern aufgefüllt werden.
Daran gibt es vor allem in zweierlei Hinsicht Kritik. Zum einen fragen Kommentatoren, ob es Aufgabe der Steuerzahler – auch jener, die sich selbst keinen Urlaub leisten können – ist, für den ausgefallenen Urlaub der Thomas-Cook-Geschädigten zu zahlen. Zum anderen hat ein Rechtsdienstleister, nach eigener Auskunft im Namen Hunderter Kunden, Klage gegen die Bundesregierung eingereicht. Er bemängelt, dass es sich bei der Entschädigung um eine bloße Ankündigung ohne Rechtskraft handele. Bei einem abrupten Ende der Großen Koalition beispielsweise stünden die Entschädigungspläne auf dem Spiel. Mit der Klage soll die Regierung gezwungen werden, sie verbindlich festzuschreiben.
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Als der britische Reisekonzern Thomas Cook und kurz darauf auch seine deutsche Tochter Ende September in die Pleite rauschten, waren rund 140.000 deutsche Kunden unterwegs. Allein ihre Rückholung schlug mit circa 80 Millionen Euro zu Buche. Geprellt sind aber ebenfalls weitere Hunderttausende Kunden, die bereits eine Reise gebucht und bezahlt oder zumindest angezahlt hatten. Schätzungen zufolge stehen damit Forderungen von insgesamt rund 400 Millionen Euro im Raum.
Versichert war der deutsche Thomas-Cook-Ableger aber nur bis zur Summe von 110 Millionen Euro, der gesetzlichen Haftungsobergrenze. Die Kunden werden also – voraussichtlich noch vor Jahresende – lediglich quotierte Zahlungen erhalten, während beispielsweise britische Kunden zu 100 Prozent entschädigt werden. Eine Anhebung des gesetzlichen Versicherungsdeckels auch in Deutschland wird aktuell diskutiert, nachdem die Justizminister der Bundesländer das Thema auf ihre Agenda gesetzt haben. Ein Rechtsdienstleister, der mehrere deutsche Kunden vertritt, fordert von der Bundesregierung, die Thomas-Cook-Opfer voll zu entschädigen. Andernfalls werde man notfalls vor dem Europäischen Gerichtshof Klage erheben.
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